Jetzt gegen Grippe und Corona impfen: ohne Wartezeit!

Unsere Grippe- und Corona-Schutzimpfungen starten im Oktober!

Wir bieten in jeder Woche frei buchbare Termine für Corona-Schutzimpfungen sowie Grippeschutzimpfungen – auf Wunsch auch kombiniert – an. Die Termine werden kontinuierlich frei geschaltet. Den Buchungsbutton finden Sie weiter unten!

Bitte lesen Sie sich vor Vereinbarung eines Impftermins die folgenden Informationen gründlich durch!

Grundsätzlich gilt:

Maßgeblich für das Angebot einer Impfung in unserer Praxis sind die gültigen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). Eine Impfung außerhalb der gültigen Empfehlungen führen wir nur im begründeten Einzelfall durch!

Für wen wird eine Grippeschutzimpfung empfohlen?

  • alle Personen über 60 Jahren
  • Patient:innen jeden Alters mit chronischen Erkrankungen
  • Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel
  • Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Personen und Familienangehörige, die im engen Kontakt Risikopersonen betreuen
  • Berufstätigen im Medizin- und Pflegebereich sowie in Einrichtungen mit umfangreichen Publikumsverkehr

Unabhängig von den o.g. Gruppen bieten zahlreiche Krankenkassen die Grippeschutzimpfung als sogenannte Satzungsimpfung auch für Personen unter 60 Jahren und ohne erhöhte gesundheitliche Gefährdung an.

Für wen wird eine Corona-Auffrischungsimpfung empfohlen?

Eine jährliche Auffrischungsimpfung im Herbst wird für folgende Personengruppen empfohlen:

  • alle Personen, die älter sind als 60 Jahre
  • Bewohnende in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht:
    • Chronische Atemwegserkrankungen
    • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
    • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
    • Adipositas
    • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
    • Trisomie 21
    • Angeborene oder erworbene Immundefekte
    • Aktive neoplastische Krankheiten
  • Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und /oder pflegenden Versorgung
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Für wen gilt keine Corona-Impfempfehlung?

Für Personen dieser genannten Gruppen, die im laufenden Jahr bereits eine COVID-Infektion hatten, ist die jährliche Auffrischungsimpfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.

Gesunden Erwachsenen, die jünger sind als 60 Jahre sowie gesunden Schwangeren wird ebenfalls keine jährliche Auffrischungsimpfung empfohlen.

Welche Impfstoffe kommen zum Einsatz?

Bei den Grippeschutzimpfungen erhalten alle Personen über 60 Jahren den Impfstoff Efluelda, alle sonstigen Personen den Impfstoff Influvac.

Alle Corona-Impfungen erfolgen mit dem an die aktuelle Variante angepassten Impfstoff LP.8.1 von Biontech/Pfizer.

Ist eine Impfung gegen Grippe und Corona an einem Termin möglich?

Ja.

Wie bekommen Sie einen Termin?

  • Terminbuchungen sind online über den unten stehenden Button oder im Rahmen Ihres Sprechstundentermins möglich.
    Wir führen keine Wartelisten.
  • Bitte wählen Sie im Buchungsformular aus, ob Sie:
    • eine Grippeschutzimpfung
    • eine COVID-Schutzimpfung oder
    • beide Schutzimpfungen erhalten möchten.
  • Bitte teilen Sie uns im Buchungsformular im Bemerkungsfeld unbedingt mit:
    • in welcher Form Sie bei der jeweiligen Impfung zu einer der o.g. Indikationsgruppen gehören.
    • ob Sie in den letzten 12 Monaten wissentlich eine Corona-Infektion durchgemacht haben.
  • Nach  Ihrer Buchung erhalten Sie eine Mail (bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner). Bitte bestätigen Sie den Termin innerhalb dieser Mail.

Ihr Termin wird innerhalb der nächsten 24 Stunden durch unser Praxisteam bestätigt oder abgelehnt.

  • Wir behalten uns vor, auch bereits zugesagte Impftermine auf Basis der oben erfragten Informationen zu bewerten und ggf. zu stornieren. Eine Information hierüber erhalten Sie in diesem Fall frühzeitig.
  • Impfanfragen per Mail und Telefon können wir nur in Einzelfällen bearbeiten.
  • Falls Sie einen bestätigten Termin absagen müssen, dann bitten wir um eine kurze Benachrichtigung per Mail.

Was müssen Sie mitbringen?

  • Ihre Versichertenkarte,
  • Ihren Impfpass und
  • bei erster Corona-Impfung in unserer Praxis die nachfolgend zum Download stehende Einverständniserklärung – ausgefüllt!

Zur detaillierten Vorab-Information zum verwendeten mRNA-Impfstoff empfehlen wir das

Anfrage als Neupatient

Kapazitätsbedingt nehmen wir nur in begrenztem Umfang Neupatienten auf.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Ihnen dann per Mail mitteilen, ob eine Aufnahme in der Praxis möglich ist.

Bitte sehen Sie von Anrufen und Mails ab. Alle Neuanfragen werden außerhalb der Sprechstunden bearbeitet.

Wir stellen ohne Arztkontakt AUs nur bei Atemwegsinfekt, Magen-Darm-Infekt sowie bereits bekannter Migräne aus.
Eine AU ist nur möglich, wenn Sie am Tag der Bestellung noch nicht arbeiten waren.
Rückwirkende AUs stellen wir auf diesem Weg nicht aus.
Die maximale AU-Dauer beträgt 3 Tage. Sofern Sie weiter krank sind, müssen Sie unmittelbar am Folgetag telefonisch einen Akuttermin in unserer Praxis vereinbaren.
Bitte informieren Sie uns unbedingt auch über chronische Erkrankungen, psychische Erkrankungen o.ä.

Bestellung einer Überweisung

Eine Überweisung kann nur für bestehende Patienten ausgestellt werden und nur für regelmäßig stattfindende Facharzttermine, für welche Sie bereits einmal eine Überweisung von uns erhalten haben.
Sollten Sie nichts von uns hören, so ist die Überweisung nach 24 Stunden abholbereit - nur andernfalls erhalten Sie eine Mailantwort von uns.
In jedem Fall muss die Versichertenkarte bei uns eingelesen werden (einmalig im Quartal).

Wunsch einer AU

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann nur für bestehende Patienten ausgestellt werden und maximal 3 Tage umfassen.
Eine AU wird auf diesem Weg nicht rückwirkend ausgestellt und ist nur möglich, wenn Sie am Tag der Bestellung noch nicht arbeiten waren.
Wir stellen ohne Arztkontakt AUs nur bei Atemwegsinfekt, Magen-Darm-Infekt sowie bereits bekannter Migräne aus.
Sofern Sie weiter krank sind, müssen Sie unmittelbar am Folgetag telefonisch einen Akuttermin in unserer Praxis vereinbaren.
Sollten Sie nichts von uns hören, so wird die AU für den gewünschten Zeitraum ausgestellt - nur andernfalls erhalten Sie eine Mailantwort von uns.
Die AU geht bei gesetzlich Versicherten auf elektronischem Weg an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann diese dort abrufen. Eine Patientenausfertigung ist in Papierform bei uns abholbereit. In jedem Fall muss die Versichertenkarte bei uns eingelesen werden (einmalig im Quartal).

Bitte geben Sie Anfangs- und Enddatum (max. 3 Tage) in folgendem Format ein: tt.mm.jjjj (z.B. 07.03.2026)

Bestellung von Dauermedikamenten

Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie als Patient in unserer Praxis bekannt sind.

Bitte nennen Sie uns nun die gewünschten Medikamente.
Bitte beachten Sie, dass wir auf diesem Weg nur Medikamente wiederverordnen, die Sie bereits von uns als Dauermedikament erhalten.
Sofern Ihre Versichertenkarte bereits bei uns eingelesen ist, können Sie das erstellte e-Rezept bereits am nächsten Werktag nach der Bestellung am Nachmittag in Ihrer Apotheke über Ihre Versichertenkarte einlösen.