Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Links, Dokumente und Checklisten:
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Unter den folgenden Links finden Neupatient:innen alle notwendigen Informationen rund um unsere Praxis und vorab benötigte Dokumente für den Behandlungsstart.
Gerne unterstützen wir Sie bei der medizinischen Vorbereitung Ihrer Reise:
Lesen Sie hierzu vorab unsere Informationen zum Angebot der Reisemedizinischen Beratung.
Patient:innen mit Beratungsanlässen rund um die Planung einer privaten bzw. beruflichen Auslandsreise finden unter dem folgenden Link alle von uns benötigten Dokumente für die medizinische Vorbereitung der Reise:
Kapazitätsbedingt nehmen wir nur in begrenztem Umfang Neupatienten auf.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Ihnen dann per Mail mitteilen, ob eine Aufnahme in der Praxis möglich ist.
Bitte sehen Sie von Anrufen und Mails ab. Alle Neuanfragen werden außerhalb der Sprechstunden bearbeitet.
Eine Überweisung kann nur für bestehende Patienten ausgestellt werden und nur für regelmäßig stattfindende Facharzttermine, für welche Sie bereits einmal eine Überweisung von uns erhalten haben.
Sollten Sie nichts von uns hören, so ist die Überweisung nach 24 Stunden abholbereit - nur andernfalls erhalten Sie eine Mailantwort von uns.
In jedem Fall muss die Versichertenkarte bei uns eingelesen werden (einmalig im Quartal).
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann nur für bestehende Patienten ausgestellt werden und maximal 3 Tage umfassen.
Eine AU wird auf diesem Weg nicht rückwirkend ausgestellt und ist nur möglich, wenn Sie am Tag der Bestellung noch nicht arbeiten waren.
Wir stellen ohne Arztkontakt AUs nur bei Atemwegsinfekt, Magen-Darm-Infekt sowie bereits bekannter Migräne aus.
Sofern Sie weiter krank sind, müssen Sie unmittelbar am Folgetag telefonisch einen Akuttermin in unserer Praxis vereinbaren.
Sollten Sie nichts von uns hören, so wird die AU für den gewünschten Zeitraum ausgestellt - nur andernfalls erhalten Sie eine Mailantwort von uns.
Die AU geht bei gesetzlich Versicherten auf elektronischem Weg an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann diese dort abrufen. Eine Patientenausfertigung ist in Papierform bei uns abholbereit. In jedem Fall muss die Versichertenkarte bei uns eingelesen werden (einmalig im Quartal).