Unsere Praxisregeln

Kurz erklärt, was bei uns gilt!

In unserem Gesundheitssystem verändert sich vieles. Untersuchungen und Behandlungen werden komplexer, Abläufe und Zuständigkeiten sind oft schwer zu verstehen.

Uns ist wichtig, dass Sie sich trotzdem gut orientieren können.
Darum möchten wir Ihnen klare und leicht verständliche Regeln an die Hand geben.

So wissen Sie jederzeit, was Sie von uns erwarten können ( – und was auch nicht) und wie wir mit Ihnen als Patient zusammenarbeiten. Das schafft Vertrauen, gibt Sicherheit und hilft, Missverständnisse zu vermeiden und Kommunikation und Wege kurz und klar zu halten.

Grundsätzlich gilt:
Die Behandlung von Patienten hat IMMER Vorrang vor administrativen Aufgaben.

Kontaktaufnahme zu unserer Praxis

Kontakt zu unserer Praxis können Sie wie folgt aufnehmen:

  • Telefonisch:
    0228 – 315338 (Praxis)
    0228 – 313818 (Service-AB)
  • per E-Mail: praxis@hausarztpraxis-friesdorf.de
  • per Onlineformular/Onlinerezeption auf der Webseite

Die direkte Kontaktaufnahme vor Ort in der Praxis soll auf bestehende Termine oder die Vereinbarung von Terminen beschränkt bleiben. Ausnahme: das Einlesen Ihrer Versichertenkarte zum Quartalsanfang (ab 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober – bitte täglich erst ab 10 Uhr)

Unsere Telefonzeiten sind:

  • Mo bis Fr: 8:00 bis 11:30 Uhr
  • Mo und Do: 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Kontakt per E-Mail:

  • Wir beraten per Mail nicht zu medizinischen Fragestellungen, bitte vereinbaren Sie hierzu gerne einen Videosprechstundentermin.
  • Aus Kapazitätsgründen schicken wir zu Ihren Anfragen keine Bestätigungen per Mail zurück. Wir melden uns nur bei Fragen oder Problemen.
  • E-Mails werden grundsätzlich außerhalb der Sprechzeiten bearbeitet, d.h. für akute Anliegen ist die Kontaktaufnahme per E-Mail nicht geeignet.
  • Befunde nehmen wir gerne ausschließlich in PDF-Form per E-Mail entgegen.

 

Kontakt per Telefon:

  • Grundsätzlich gilt: die direkte Patientenbetreuung vor Ort hat immer Vorrang!
    D.h. je nach Sprechstundensituation kann es länger dauern, bis wir Ihren Anruf entgegen nehmen können.
  • Wir verzichten bewusst auf einen KI-Assistenten, da wir der Meinung sind, dass der direkte Kontakt eine einfachere Klärung ermöglicht.
  • Nutzen Sie für Rezeptwünsche, Überweisungen und Krankmeldungen unseren Service-AB.
  • Die Bitte um einen ärztlichem Rückruf können wir nur in absoluten Ausnahmefällen und nach unserem Ermessen realisieren, notwendige Rückmeldungen (z.B. zu Medikation, Laborergebnissen, o.ä.) erhalten Sie in der Regel von unserem MFA-Team.

Terminvereinbarung

Wir bieten keine offene Sprechstunde an, d.h. ein Arztkontakt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Sprechstundentermine und Videosprechstundentermine sind jederzeit komfortabel und zeitnah über unsere Webseite buchbar.

Akuttermine vergeben wir nur telefonisch. Bitte melden Sie sich hierzu bis 10 Uhr telefonisch bei uns. Akuttermine werden für den gleichen Tag oder den Folgetag vergeben.

Bei Akutterminen ist keine Arztwahl möglich.

Bitte wenden Sie sich bei akuten Beschwerden, die klar anderen fachärztlichen Disziplinen (z.B. Rückenschmerzen -> Orthopäde) zuzuordnen sind, zwecks Akuttermin direkt an die fachärztlichen KollegInnen.

Rezepte und Verordnungen

Grundsätzliches:

  • Wir stellen keine Rezepte und Verordnungen rückwirkend aus.
  • Rezept- und Verordnungswünsche nehmen wir nicht in der Praxis entgegen und bearbeiten diese immer losgelöst von der Sprechstunde, eine direkte Mitnahme/Freischaltung von Rezepten für Dauermedikamente ist also nicht möglich.
  • Gesetzlich versicherte Patienten erhalten in der Regel papierlose eRezepte, d.h. für das Einlösen in der Apotheke ist eine funktionierende Versichertenkarte erforderlich. Auch für Privatversicherte ermöglichen immer mehr Krankenkassen die Verordnung als privates eRezept.
  • Eine Zusendung von Papierrezepten per Post ist nur für Privatversicherte möglich, die Abholung von Papierrezepten für Privatversicherte ist immer während unserer Sprechzeiten möglich.
  • Der Versand von Rezepten und Verordnungen per Fax, per E-Mail oder Bote ist nicht möglich.
  • Nicht alle einmalig verordneten Medikamente sind wiederholt oder zulasten der Krankenkasse („rotes Rezept“) verordnungsfähig (z.B. Pantoprazol, Ibuprofen). Verordnungswünsche werden grundsätzlich geprüft und ggf. angepasst bzw. abgelehnt.
  • Sie erhalten von uns keine gesonderte Information über die erfolgte Freischaltung Ihres Rezeptes.
  • Eine Rezeptierung eines Medikamentes eines bestimmten Herstellers („aut-idem-Verordnung“) ist in der Regel nicht zulässig.

Erstmalige Rezeptwünsche oder Verordnungswünsche (z.B. medizinische Hilfsmittel) können nur im Rahmen eines Sprechstundentermins oder einer Videosprechstunde geklärt werden.

Weiterverordnungen (z.B. von Medikamenten, die andere Fachärzte verschrieben haben) nehmen wir nur im Ausnahmefall vor. Voraussetzungen sind vorliegende aussagekräftige und aktuelle Befunde bzw. nachvollziehbare Einträge in der eMedikationsliste sowie eine Klärung im Rahmen einer Sprechstunde – idealer Weise Videosprechstunde. Grundsätzlich sind zunächst immer die vertretenden Facharztpraxen zuständig.

Wiederholungsverordnungen beziehen sich auf Dauermedikamente gleicher Dosierung, die bereits so durch uns verordnet wurden. Diese Verordnungswünsche können wahlweise

  • über unseren Service-AB: 0228 – 313818,
  • per Mail: praxis@hausarztpraxis-friesdorf.de
  • oder über die Onlinerezeption auf unserer Webseite angefordert werden.

Die Freischaltung erfolgt typischerweise innerhalb von 24 Stunden, an Werktagen üblicherweise bis 14 Uhr am Folgetag der Bestellung. Bestellungen, die uns am Samstag und Sonntag erreichen, werden erst im Laufes des Montags bearbeitet, die Freischaltung erfolgt demnach bis Dienstag 14:00 Uhr. Bitte beachten Sie auch etwaige Schließungstage unserer Praxis an welchen keine Verordnungswünsche bearbeitet werden.

Privatrezepte können dem Patienten auf Wunsch per Post zugesendet werden.

Betäubungsmittelrezepte (BTM-Rezepte) müssen immer in der Praxis abgeholt werden.

Apothekendirektzuweisung: Für dauerhaft mobilitätseingeschränkte Patienten besteht die Möglichkeit, dass wir eRezepte direkt auf elektronischem Weg einer gewünschten Apotheke zuweisen. Sollten Sie hieran interessiert sein, benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligungserklärung.

Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Meldepflicht: Bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit melden Sie sich bitte am ersten nachweispflichtigen Tag bis 11 Uhr telefonisch, per Mail oder per Onlinerezeption auf unserer Webseite bei uns. Später eingehende AU-Anfragen werden für den betreffenden Tag nicht mehr berücksichtigt.

Die Krankschreibung erfolgt in Form der sog. elektronischen AU (eAU), d.h. die Krankschreibung wird elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt, der Arbeitgeber muss lediglich vom Patienten informiert werden und ruft die Bescheinigung bei der Krankenkasse ebenfalls elektronisch ab. Ein Ausdruck mit allen Durchschlägen ist nicht vorgesehen.

Wir stellen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rückwirkend aus.

Wir stellen keine Folge-AUs aus, wenn die vorangegangenen AUs durch einen anderen Facharzt erfolgten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an diese Facharztpraxis.

Schüler, Studenten sowie nicht-berufstätige Personen erhalten in der Regel keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sondern ein kostenpflichtiges ärztliches Attest.

Für die Bescheinigung einer Prüfungsunfähigkeit benötigen wir das entsprechende Formular weitestgehend vorausgefüllt am gleichen Tag (=Prüfungstag) in unserer Praxis.

Für Tage an denen Sie auch nur kurzzeitig an Ihrem Arbeitsplatz oder im Home-Office tätig waren, kann keine AU ausgestellt werden.

Ein Versand von eAUs gesetzlich versicherter Patienten per Mail ist nicht möglich.

Privatversicherte erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wahlweise als PDF oder in Papierform.

Eine angefragte Erst-AU wird in der Regel für maximal 3 Tage ausgestellt.

Eine Folge-AU setzt zwingend einen ärztlichen Kontakt im Rahmen einer Sprechstunde/Videosprechstunde voraus.

Überweisungen

Überweisungen werden nicht rückwirkend ausgestellt.

Es werden keine Überweisungswünsche vor Ort an der Anmeldung bearbeitet, bitte richten Sie Ihre Überweisungswünsche per Service-AB, per E-Mail oder Online-Rezeption an uns. Eine Abholung ist dann frühestens am übernächsten Werktag zu unserer Sprechzeiten möglich. Bitte fordern Sie Ihre Überweisungen zu bereits feststehenden Terminen also bereits einige Tag vorher an.

Erstüberweisungen setzen einen Arztkontakt im Rahmen eine Sprechstunde/Videosprechstunde voraus.

Ausgestellte Überweisungen sind in der Regel quartalsübergreifend gültig, d.h. Sie benötigen nur in Ausnahmefällen eine erneute Wiederholungsüberweisung.

Sofern Sie mit Ihren Beschwerden bereits bei einem anderen Facharzt (z.B. Orthopäde) in Behandlung sind, ist dieser Facharzt auch für die Weiterüberweisung (z.B. MRT, Neurologie) zuständig. Wir übernehmen keine „Auftragsüberweisungen“.

HZV-Patienten benötigen für jeden fachärztlichen Besuch eine Überweisung, Ausnahmen sind: Zahnarzt, Augenarzt, Urologe/Gynäkologe

Wir übernehmen keine Terminvermittlung für benötigte Facharzttermine. Gerne stellen wir bei indizierter Dringlichkeit eine Überweisung mit Dringlichkeitscode zur Kontaktaufnahme und Terminvermittlung über den Patientenservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Tel. 116 117) aus.

Neuaufnahme als Patient

Aufgrund eingeschränkter Kapazitäten nehmen wir nur in begrenztem Umfang Neupatienten auf.

Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme ausschließlich unser Webformular „Anfrage als Neupatient“ in unserer Onlinerezeption oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns kurzfristig per Mail bei Ihnen zurück.

Anfragen zu Neuaufnahmen werden nicht telefonisch während unserer Sprechzeiten bearbeitet.

Über die Aufnahme von Neupatienten wird nicht in unserer Praxis vor Ort entschieden.

Wir führen keine Warteliste.

Gesetzlich versicherte Patienten nehmen wir nur bei Zustimmung zur Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) dauerhaft auf.

Der Ersttermin in unserer Praxis dient dem Kennenlernen und ist nicht als Zusage einer dauerhaften Behandlung in unserer Praxis zu verstehen.

Wir nehmen Neupatienten in der Regel nicht im Akutfall neu auf.

In jedem Fall erwarten wir von Neupatienten die zeitnahe Einreichung sämtlicher relevanter Vorbefunde vom Hausarzt/Kinderarzt bzw. behandelnden Fachärzten. Erst nach Einreichung der relevanten Vorbefunde ist ein zweiter Termin möglich.

Vertretungspatienten

Vertretung übernehmen wir nur für klar definierte Praxen und Zeiträume, nicht generell für sonstige geschlossene Praxen.

Akuttermine für Vertretungspatienten biteten wir nur in medizinlich dringlichen Fällen an.

Die Verordnung von Dauermedikamenten für Vertretungspatienten ist nur vor Ort in der Praxis möglich und nur wenn uns ein Medikationsplan vorgelegt wird oder der Einblick in die elektronische Medikationsliste der ePA möglich ist. Es werden grundsätzlich nur kleine Medikamentenpackungen (N1) aufgeschrieben. Rezeptbestellungen per Service-AB, Online-Rezeption oder Mail werden für Vertretungspatienten nicht bearbeitet.

Regelüberweisungen, Physio- und Fußpflegeverordnungen, Pflegedienstverordnungen und andere Heilmittelverordnungen stellen wir im Vertretungsfall nicht aus.

Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen setzt für Vertretungspatienten immer einen Arztkontakt in Form einer Sprechstunde oder Videosprechstunde voraus.

Verordnungen und Rezepte für Privatpatienten nehmen wir nur vor, wenn diese uns die Einwilligung zum Rechnungsversand per E-Mail geben.

Blutentnahmen/Laboruntersuchungen

Termine für Laboruntersuchungen sind nur telefonisch bzw. im Zuge Ihres Besuchs in der Praxis zu vereinbaren.

Wir führen keine Laboruntersuchungen im Auftrag andere Fachärzte (z.B. Psychiater, Orthopäde, Gynäkologe o.ä.) aus. Ausgenommen sind sog. präoperative Untersuchungen.

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen nur in unzureichendem Umfang Blutuntersuchungen als Vorsorgeleistung. Gerne können Sie bei uns ein erweitertes Check-Labor sowie einen Vitamin-Check als kostengünstige Selbstzahlerleistung (IGeL) in Anspruch nehmen – sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

Für die Nachbesprechung von Laborergebnissen vereinbaren Sie bitte einen Sprechstunden- oder Videosprechstundentermin. Gerne können Sie Ihre Laborergebnisse auch telefonisch zu den angegebenen Telefonzeiten bei uns erfragen. Bitte beachten Sie, dass wir uns nicht aktiv zur Besprechung von Laborwerten bei Ihnen melden.

Patientenakte / Fremdbefunde

Vorbefunde oder aktuell Befunde externer Fachärzte reichen Sie uns bitte bevorzugt digital als PDF ein oder alternativ in Papierform. Wir fügen diese dann unserer Patientendokumentation bei.

Aus Kapazitätsgründen stellen wir Ihnen keine Befunde von behandelnden Fachärzten oder Krankenhäusern in ausgedruckter Form aus. Bitte fragen Sie bei Bedarf direkt bei den betreffenden Fachärzten/Krankenhäusern an.

Wir laden keine extern erhobenen Befunde in Ihre elektronische Patientenakte (ePA).

Für andere Fachärzte relevante Laborwerte oder bei uns erstellte diagnostische Befunde (z.B. EKG) stellen wir Ihnen gerne in Papier- oder PDF-Form zur Verfügung.

Anfrage als Neupatient

Kapazitätsbedingt nehmen wir nur in begrenztem Umfang Neupatienten auf.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Wir werden Ihnen dann per Mail mitteilen, ob eine Aufnahme in der Praxis möglich ist.

Bitte sehen Sie von Anrufen und Mails ab. Alle Neuanfragen werden außerhalb der Sprechstunden bearbeitet.

Wir stellen ohne Arztkontakt AUs nur bei Atemwegsinfekt, Magen-Darm-Infekt sowie bereits bekannter Migräne aus.
Eine AU ist nur möglich, wenn Sie am Tag der Bestellung noch nicht arbeiten waren.
Rückwirkende AUs stellen wir auf diesem Weg nicht aus.
Die maximale AU-Dauer beträgt 3 Tage. Sofern Sie weiter krank sind, müssen Sie unmittelbar am Folgetag telefonisch einen Akuttermin in unserer Praxis vereinbaren.
Bitte informieren Sie uns unbedingt auch über chronische Erkrankungen, psychische Erkrankungen o.ä.

Bestellung einer Überweisung

Eine Überweisung kann nur für bestehende Patienten ausgestellt werden und nur für regelmäßig stattfindende Facharzttermine, für welche Sie bereits einmal eine Überweisung von uns erhalten haben.
Sollten Sie nichts von uns hören, so ist die Überweisung nach 24 Stunden abholbereit - nur andernfalls erhalten Sie eine Mailantwort von uns.
In jedem Fall muss die Versichertenkarte bei uns eingelesen werden (einmalig im Quartal).

Wunsch einer AU

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann nur für bestehende Patienten ausgestellt werden und maximal 3 Tage umfassen.
Eine AU wird auf diesem Weg nicht rückwirkend ausgestellt und ist nur möglich, wenn Sie am Tag der Bestellung noch nicht arbeiten waren. Die AU-Anfrage muss uns bis mittags erreicht haben um am gleichen Tag wirksam zu werden.
Wir stellen ohne Arztkontakt AUs nur bei Atemwegsinfekt, Magen-Darm-Infekt sowie bereits bekannter Migräne aus.
Sofern Sie weiter krank sind, müssen Sie unmittelbar am Folgetag telefonisch einen Akuttermin in unserer Praxis vereinbaren.
Sollten Sie nichts von uns hören, so wird die AU für den gewünschten Zeitraum ausgestellt - nur andernfalls erhalten Sie eine Mailantwort von uns.
Die AU geht bei gesetzlich Versicherten auf elektronischem Weg an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann diese dort abrufen. Eine Patientenausfertigung ist in Papierform bei uns abholbereit. In jedem Fall muss die Versichertenkarte bei uns eingelesen werden (einmalig im Quartal).

Bitte geben Sie Anfangs- und Enddatum (max. 3 Tage) in folgendem Format ein: tt.mm.jjjj (z.B. 07.03.2026)

Bestellung von Dauermedikamenten

Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie als Patient in unserer Praxis bekannt sind.

Bitte nennen Sie uns nun die gewünschten Medikamente.
Bitte beachten Sie, dass wir auf diesem Weg nur Medikamente wiederverordnen, die Sie bereits von uns als Dauermedikament erhalten.
Die Freischaltung erfolgt typischerweise innerhalb von 24 Stunden, an Werktagen üblicherweise bis 14:00 Uhr am Folgetag der Bestellung. Bestellungen, die uns am Samstag und Sonntag erreichen, werden erst im Laufes des Montags bearbeitet, die Freischaltung erfolgt demnach bis Dienstag 14:00 Uhr. Bitte beachten Sie auch etwaige Schließungstage unserer Praxis an welchen keine Verordnungswünsche bearbeitet werden.