Meldepflicht: Bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit melden Sie sich bitte am ersten nachweispflichtigen Tag bis 11 Uhr telefonisch, per Mail oder per Onlinerezeption auf unserer Webseite bei uns. Später eingehende AU-Anfragen werden für den betreffenden Tag nicht mehr berücksichtigt.
Die Krankschreibung erfolgt in Form der sog. elektronischen AU (eAU), d.h. die Krankschreibung wird elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt, der Arbeitgeber muss lediglich vom Patienten informiert werden und ruft die Bescheinigung bei der Krankenkasse ebenfalls elektronisch ab. Ein Ausdruck mit allen Durchschlägen ist nicht vorgesehen.
Wir stellen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen rückwirkend aus.
Wir stellen keine Folge-AUs aus, wenn die vorangegangenen AUs durch einen anderen Facharzt erfolgten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an diese Facharztpraxis.
Schüler, Studenten sowie nicht-berufstätige Personen erhalten in der Regel keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sondern ein kostenpflichtiges ärztliches Attest.
Für die Bescheinigung einer Prüfungsunfähigkeit benötigen wir das entsprechende Formular weitestgehend vorausgefüllt am gleichen Tag (=Prüfungstag) in unserer Praxis.
Für Tage an denen Sie auch nur kurzzeitig an Ihrem Arbeitsplatz oder im Home-Office tätig waren, kann keine AU ausgestellt werden.
Ein Versand von eAUs gesetzlich versicherter Patienten per Mail ist nicht möglich.
Privatversicherte erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wahlweise als PDF oder in Papierform.
Eine angefragte Erst-AU wird in der Regel für maximal 3 Tage ausgestellt.
Eine Folge-AU setzt zwingend einen ärztlichen Kontakt im Rahmen einer Sprechstunde/Videosprechstunde voraus.