Keine telefonische AU mehr möglich!
Seit dem 01. Juni ist es Ärzten nicht mehr gestattet, Krankmeldungen bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf Grundlage eines telefonischen Kontaktes auszustellen.
Auch wenn wir dies in Hinblick auf die Eindämmung eines Infektionsgeschehens durch infizierte PatientInnen nicht gutheißen, sind wir daran gebunden.
Für unsere PatientInnen bedeutet dies:
Im Infektfall bzw. nach einem positiven Schnelltest über unsere Webseite eine Videosprechstunde vereinbaren oder telefonisch einen Akuttermin vereinbaren. Die Krankmeldung wird dann im Rahmen des Termins ausgestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!