Das E‑Rezept für Privatpatienten – so funktioniert´s!

Immer mehr private Krankenversicherungen unterstützen das E‑Rezept. Bereits freigeschaltet sind u.a. Allianz, AXA, DKV, Gothaer, Hallesche, HUK‑COBURG, SDK, uniVersa, Signal Iduna und weitere.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer PKV, ob auch Sie das E‑Rezept bereits nutzen können.
Was müssen Sie tun?
- KVNR beantragen
Damit ein E‑Rezept erstellt werden kann, benötigen Sie als Privatpatient eine Krankenversichertennummer (KVNR). Diese wird neu von Ihrer PKV vergeben und ist nicht identisch mit Ihrer bisherigen Versichertennummer. - Versicherungsdaten digital übermitteln
Scannen Sie den folgenden QR‑Code mit der App Ihrer PKV. So erhalten wir automatisch Ihre korrekten Daten und können Ihre Rezepte digital ausstellen.

So erhalten und nutzen Sie Ihr E‑Rezept:
Digitale Ausstellung und Abruf
Ihr E-Rezept wird digital durch unsere Praxis erstellt und auf dem E‑Rezept‑Server bereitgestellt.
Sie können das E-Rezept dann wahlweise in der App Ihrer privaten Krankenversicherung oder in der offiziellen E‑Rezept‑App des Bundes sehen und nutzen
Einlösen in der Apotheke
Zeigen Sie den mit dem E-Rezept verbundenen Rezeptcode in der App vor – die Apotheke scannt ihn ein, und Sie erhalten Ihr Medikament. E‑Rezepte können in der Regel auch in Online-Apotheken eingelöst werden.
Wie gewohnt bezahlen Sie in der Apotheke. Den Beleg reichen Sie digital oder gedruckt bei Ihrer PKV ein.
Das sind Ihre Vorteile:
- Kein Praxisbesuch mehr notwendig
- Rezepte jederzeit aufs Handy – auch im Urlaub
- Schnelles Einreichen für die Kostenerstattung
- Weniger Fehler und weniger Papier
- Bessere Übersicht über alle aktuellen Rezepte