Der schwarze Freitag für die Gesundheit – Konsequenzen für Praxis und Patienten

Das Spargesetz im Gesundheitsbereich (Beitragsstabilisierungsgesetz) wurde am 10. Juli durch die Regierungsparteien CDU und SPD beschlossen, die Zustimmung der Länder im Bundesrat wurde mit 500 Mio. € für den (kurzfristigen) Erhalt von Kliniken „erkauft“.
Auf der Strecke bleibt für die gesetzlich Versicherten die ambulante Versorgung bei Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten.
Für uns als Praxis wird dieses Gesetz drastische Honorar- und damit Leistungseinschränkungen bedeuten.
Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz unserer Praxis sind weitreichende Maßnahmen nötig:
In einem ersten Schritt kürzen wir unsere Sprechzeit um 1,5 Stunden je Woche ein, weitere Kürzungen zur Einsparung von Personalkosten werden ggf. folgen müssen.
Weiterhin gilt ab sofort der Grundsatz: wir können nichts mehr anbieten, was nicht zur Kostendeckung unserer Praxis, unseres Personals, unserer Arbeit beiträgt – ob über die Krankenkassen oder als Selbstzahler.
Das fängt bei kostenfreien Serviceleistungen, wie z.B. dem Ausdrucken von Fremdbefunden, Ausfüllen von Bonusbescheinigungen etc. an und hört bei bislang freiwillig und im Zuge Ihrer Behandlung bei uns teils ohne Vergütung erbrachten zusätzlichen Untersuchungsleistungen auf.
Wir bedauern diesen Schritt, es gab konkrete Alternativvorschläge aus der Ärzteschaft zu Sparmöglichkeiten an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die jedoch nicht beachtet wurden.
Was bleibt ist Wut, Frust und Enttäuschung und das Wissen, dass es das, was nach unserer Sicht Hausarztmedizin bislang ausmachte, so leider nicht mehr geben kann und wird.
Damit wir trotz dieser Widrigkeiten weiterhin eine verlässliche und hochqualitative hausärztliche Versorgung anbieten können, ist es wichtig, dass unsere gesetzlich versicherten Patienten an der sog. Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen. Dieses kostenfreie Kooperationsprogramm zwischen Patient, Hausarzt und Krankenkasse hilft uns und Ihnen, die hausärztliche Versorgung auf einem maximal möglichen Niveau planbar und beständig aufrecht zu erhalten. Aktuell sprechen wir alle Patienten aktiv hierauf an – nehmen Sie teil!
Ihr Bundestagsabgeordneter Prof. Dr. Hendrik Streeck (CDU) hat übrigens mit seiner Ja-Stimme für dieses Sparpaket gestimmt.
Bei Fragen zu Arztterminen, Wartezeiten hierauf sowie ggf. nicht realisierbaren Behandlungen wenden Sie sich bitte direkt an ihn:
E-Mail:
kontakt@hendrikstreeck.de
Anschrift:
Wahlkreisbüro Prof. Dr. Hendrik Streeck (MdB)
Carl-Troll-Straße, 63
53115 Bonn
Die zweite Bundestagsabgeordnete aus Bonn, Frau Kirsten Uhlig (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) hat übrigens diesem Gesetz aus gutem Grund NICHT zugestimmt – hierfür bedanken wir uns!